Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.2011 - 3 B 18.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14282
BVerwG, 27.07.2011 - 3 B 18.11 (https://dejure.org/2011,14282)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.2011 - 3 B 18.11 (https://dejure.org/2011,14282)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 3 B 18.11 (https://dejure.org/2011,14282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Rücknahme sowie Rückforderung eines Bescheids der Kreditanstalt für Wiederaufbau über Teilentlastung nach dem AltSchuldHilfG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94

    Rückzahlung von Staatsbankkrediten durch ehemaligen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 3 B 18.11
    Dies stünde in der Tat im Widerspruch zu den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, das sich im Anschluss an ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Oktober 1995 - XI ZR 83/94 - (BGHZ 131, 44 ) auf den Standpunkt stellt, ein solches Anerkenntnis schaffe keine neue Verbindlichkeit, sondern entziehe nur die ohnehin bestehenden Altschulden weiterem Streit der Kreditvertragsparteien.
  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 2132/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Altschuldenhilfe-Gesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 3 B 18.11
    Die Klägerin rügt eine Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Nichtannahmebeschluss einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 2132/93 - (VIZ 2000, 244 ff.).
  • BVerwG, 02.02.1994 - 1 B 208.93

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 3 B 18.11
    Der von der Klägerin angeführte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Februar 1994 - BVerwG 1 B 208.93 - verhält sich hierzu jedenfalls nicht.
  • VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95

    Abgrenzung der Beweismittel "sachverständiger Zeuge" und "Sachverständiger";

    Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 3 B 18.11
    Teilweise anerkannt wird dies bisher nur für stattgebende Kammerentscheidungen, die nach § 93c Abs. 1 Satz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - BVerfGG - einer Senatsentscheidung gleichstehen (VGH Kassel, Beschluss vom 17. Januar 1996 - 10 UZ 3881/95 - NVwZ-Beilage 1996, 43 zu § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 132 Rn. 14; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 132 Rn. 29).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 B 18.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41535
OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 B 18.11 (https://dejure.org/2012,41535)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2012 - 3 B 18.11 (https://dejure.org/2012,41535)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 3 B 18.11 (https://dejure.org/2012,41535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 6 GG, Art 8 Abs 1 MRK, § 25 Abs 3 AufenthG, § 25 Abs 5 S 4 AufenthG, § 30 AufenthG
    Registrierung der Geburt eines Kindes im Libanon

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art. 6 GG, Art. ... 8 Abs. 1 EMRK, § 25 Abs. 3, Abs. 5, § 30, § 33 Satz 1, § 60 Abs. 2, § 82 Abs. 1, § 104a AufenthG, § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG, Art. 13 Abs. 3 Satz 1 EGBG, § 242, § 1306, § 1310, § 1314 Abs. 1 BGB, § 293 ZPO
    Libanon; Berufung; Stattgabe; Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Gründe; Recht auf Privat- und Familienleben; religiöse Ehe; Mehrehe; Registrierung der -; Geburt; Registrierung der -; Zumutbarkeit der - (nicht von vornherein erkennbar aussichtslos); Weigerung; Ermittlung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 B 18.11
    Vielmehr ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang des § 25 Abs. 5 AufenthG, dass die Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels stets auch an die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 = juris Rn. 22).

    Ihrer Ausreise - worunter sowohl die Abschiebung als auch die freiwillige Ausreise zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006, a.a.O., Rn. 15) - mag auch der tatsächliche Umstand entgegenstehen, dass sie derzeit - gegenteilige Anhaltspunkte liegen nicht vor - nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses, Passersatzpapiers oder Heimreisedokuments ist.

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 B 18.11
    Angesichts der Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtlage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 -, BVerwGE 133, 329 = juris Rn. 41 f.) hat die Ausländerbehörde ihre Ermessensentscheidung verfahrensbegleitend zu kontrollieren bzw. aufgrund nachträglicher Änderungen von ihrem Ermessen (erstmals) Gebrauch zu machen.
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 B 18.11
    Ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 -, Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 5 = juris Rn. 14 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.2012 - 10 C 2.12

    Visum; nationales Visum; Ehe; Internationales Privatrecht; selbstständige

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 B 18.11
    Dies steht in Einklang mit der Äußerung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Juli 2012 - 10 C 2.12 -, NJW 2012, 3461 = juris Rn. 14 f.), § 173 VwGO i.V.m. § 293 ZPO verpflichteten das Gericht im Verwaltungsprozess, ausländisches Recht unter Ausnutzung aller ihm zugänglichen Erkenntnisquellen von Amts wegen zu ermitteln.
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 B 18.11
    Das Begehr auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG stellt einen selbständigen prozessualen Anspruch gegenüber den übrigen Aufenthaltstiteln nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des AufenthG dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 -, BVerwGE 138, 336 = juris Rn. 20).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 1 B 54.06

    Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, grundsätzliche Bedeutung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 B 18.11
    Der Begriff der Zumutbarkeit in § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG schließt es lediglich aus, einem Ausländer von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen abzuverlangen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 -, Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 4 = juris Rn. 4; Senatsurteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 -, OVGE 31, 135 = juris Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 3 B 2.08

    Libanon; Palästinenser; Staatsangehörigkeit (ungeklärt); Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 B 18.11
    Der Begriff der Zumutbarkeit in § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG schließt es lediglich aus, einem Ausländer von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen abzuverlangen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 -, Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 4 = juris Rn. 4; Senatsurteil vom 14. September 2010 - OVG 3 B 2.08 -, OVGE 31, 135 = juris Rn. 34).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09

    Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 B 18.11
    Eine Erklärung, dass sich ihr Begehren auf die Erteilung einer auf den 31. Dezember 2009 befristeten Aufenthaltserlaubnis beziehe (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 19.09 -, Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 6 = juris Rn. 12), hat die Klägerin zu 1. nicht abgegeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2007 - 11 S 995/07

    Kein Familiennachzug auf der Basis einer Doppelehe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2012 - 3 B 18.11
    Das in § 1306 BGB zum Ausdruck kommende Prinzip der Einehe gehört zu den grundlegenden kulturellen Wertvorstellungen in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch zu den ausländergesetzlichen Regelungen vorgegebenen verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 21. August 2007 - 11 S 995.07 -, NJW 2007, 3453 = juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 3 B 14.16

    Humanitärer Aufenthaltstitel; Geburt im Inland; Ausschluss des Familiennachzugs

    Der Begriff der Zumutbarkeit in § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG schließt es lediglich aus, einem Ausländer von vornherein erkennbar aussichtslose Handlungen abzuverlangen (BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 B 54.06 - juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2012 - OVG 3 B 18.11 - juris Rn. 31).

    Der Senat hat im Urteil vom 18. Dezember 2012 - OVG 3 B 18.11 - (juris Rn. 47) bezogen auf libanesische Staatsangehörige einem von den Klägern zu den Gerichtsakten gereichten Formblatt der libanesischen Botschaft entnommen, dass die Registrierung im Ausland lebender Kinder grundsätzlich möglich und nicht von vornherein erkennbar aussichtslos sei.

    Ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet und eine Verwurzelung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begründet, kommt grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2012 - OVG 3 B 18.11 - juris Rn. 34).

  • VG Hamburg, 27.05.2015 - 9 K 4116/13

    Rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise; unzumutbare Härte

    Minderjährige Kinder ausländischer Eltern teilen grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Eltern (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.3.2013, 3 Bs 45/13, n.v.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.12.2012, OVG 3 B 18.11, juris).

    In aller Regel erscheint es einem in Deutschland geborenen ausländischen Kind zumutbar, auch nach mehrjährigem Aufenthalt das Land zusammen mit seinen Eltern wieder zu verlassen und sich in dem Herkunftsland seiner Eltern zu integrieren (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.12.2012 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.08.2014 - 7 M 19.14

    Palästinenser aus dem Libanon; staatenlos; geduldet; Beschaffung von

    Im Übrigen ist über die Zumutbarkeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2012 - OVG 3 B 18.11 -, juris Rn. 31 m.w.N.).
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